Am 25. und 26. September 2020 trafen sich 21 Expert*innen aus den Bereichen künstlerisch-therapeutische Praxis, Berufspolitik, Hochschule, Aus- und Weiterbildung u.a. in Witten sowie digital. Ziel war es, eine einheitliche Vorgehensweise zu vereinbaren, wie sich die Künstlerischen Therapien bezüglich berufspolitischer und berufsrechtlicher Fragen zukünftig positionieren. Das Treffen schloss an ein erstes Expertensymposium für Musiktherapeuten im Jahr 2015 in Witten an. Hauptinitiator beider Tagungen war die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft e.V. (DMtG). Wir sprechen mit unserem Beirat und Vorsitzenden der DMtG Prof. Dr. Lutz Neugebauer über drei gemeinsame Forderungen, zähe Verhandlungen mit ‘der Politik’ und was ihn persönlich bei der Stange hält.

Lieber Lutz, Corona-bedingt wurde das Symposium vom Frühjahr in den Herbst verschoben, fand teils vor Ort in Witten, teil als Live-Schalte statt. In nur zwei Tagen sollte durch die Teilnehmenden u.a. eine Petition erstellt werden, um zügig in politische Gespräche gehen zu können. Welche Strategie wurde gewählt, um diese Herausforderung in solch kurzer Zeit zu meistern?

LN: Es gab eine Vorbereitungsgruppe für das Treffen, und nachdem es im Frühjahr abgesagt werden musste, haben wir uns innerhalb dieser Gruppe intensiv weiter mit den Inhalten und konkreten Zielen des Symposiums befasst. Zudem haben wir uns einen Berater an die Seite geholt, der uns sehr gut in diesem Prozess begleitet hat. Auch sehr hilfreich war, dass wir per Video-Konferenz schnell und unkompliziert Menschen hinzuschalten konnten. So gab es beispielsweise vorab bereits Einzelgespräche mit Vertreter*innen der jeweiligen Verbände. Eine Woche vor der Tagung haben wir die Teilnehmer*innen mithilfe eines Online-Vortrags auf die Tagung eingestimmt. Zudem gab es einen daran anknüpfenden Vortrag innerhalb der Tagung. All dies hat ein effizientes Arbeiten schließlich gut möglich gemacht.

In der Einführungspräsentation sprachst du von der Entwicklung eines Thesenpapiers mit Forderungen, die die Vertreter*innen Künstlerischer Therapien gemeinsam an die politischen Gremien richten wollen. Kannst du uns bereits Einblick in die Ergebnisse geben?

LN: Innerhalb des Symposiums haben wir uns darauf geeinigt, eine Petition mit insgesamt drei Forderungen aufzustellen, auf die wir uns alle verständigen können. Das oberste Ziel ist für uns dabei die Sicherheit der Patient*innen. Inzwischen ist hierzu eine Presserklärung herausgeschickt worden und erste Gespräche sind terminiert. Die Petition umfasst folgende Aussagen:

1. Wir erwarten vom Gesetzgeber eine staatliche Anerkennung der Künstlerischen Therapien. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung für Künstlerische Therapien, um Patient*innen vor Menschen zu schützen, die ohne fundierte Ausbildung als Musik-, Kunst- oder Tanz-, Eurythmie- oder Theatertherapeuten arbeiten. Welche Ausbildungsanteile eine solide Ausbildung umfasst, wurde ebenfalls diskutiert und intern an Verbände und Ausbildungsinstitutionen kommuniziert.

2. Wir treffen alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Studium, Weiterbildung, Fortbildung und Berufsausübung. Wie bei den Ärzten die Zuständigkeit für die Qualitätssicherung ihres Berufs in den Ärztekammern liegt, wollen wir, dass die Zuständigkeit für Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote im Bereich der Künstlerischen Therapien in die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) bzw. in die jeweiligen Fachverbände delegiert wird. So könnte der Gesetzgeber sicherstellen, dass Patienten stets auf höchstem Niveau behandelt werden.

3. Wir fordern vom Gemeinsamen Bundesausschuss den Zugang der Künstlerischen Therapien zu allen Sektoren des Gesundheitswesens. Bislang sind Künstlerische Therapeut*innen hauptsächlich im stationären Bereich vertreten. Wir wollen zukünftig auch in der Ambulanz und der präventiven Versorgung präsent sein. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist die Rücknahme des Ausschlusses der Musik- und Tanztherapie aus der Heilmittelrichtlinie.

Ein wichtige Forderung in der beschlossenen Petition ist somit die Abgrenzung der Berufsgruppe Künstlerische Therapien zu anderen künstlerischen bzw. therapeutischen Tätigkeiten. Im Sinne gesetzlicher Regelungen sind Künstlerische Therapeuten weder Psychotherapeuten, noch Heilmittelerbringer. Wie können sich die Künstlerischen Therapien hier einordnen bzw. definieren?

LN: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat 2019 innerhalb eines Gutachtens zur Wirkung von Musiktherapie bei Krebs eine sehr passende Formulierung gewählt: Musiktherapie wird hier beschrieben als „eigene, weder dem ärztlichen noch dem pflegerischen Bereich angehörende Berufsgruppe, die bei regulären Einsatz dem jeweiligen Setting im Gesundheitswesen gewissermaßen eine neue Profession hinzufügt, mit entsprechenden berufsrechtlichen, berufsethischen und organisatorischen Anforderungen sowie einem höheren Potential zur zwischenberuflichen Interaktion und zum Austausch“. Diese Formulierung haben wir ausgeweitet auf die Künstlerischen Therapien und uns als „neue Profession“ definiert, die einer gesetzlichen Regelung bedarf. Wesentlich ist hier klarzustellen, dass wir weder Psychotherapeuten, noch Heilmittelerbringer im Sinne der aktuellen gesetzlichen Regelungen sind. Heilmittelerbringer sind streng definiert als Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Hebammen und Podologen. Künstlerische Therapien tauchen hier nicht auf. Dadurch ist auch der Ausschluss als Heilmittelerbringer unsachgemäß, weil wir gar nicht zu den Berufsgruppen gehören, die in der Heilmittelrichtlinie gesetzlich geregelt sind.

Wichtig, um als Berufsgruppe der Künstlerischen Therapien von politischer Seite anerkannt zu werden, ist natürlich auch, eine Ausbildungsordnung für die verschiedenen Künstlerischen Therapien zu verabschieden. Hier hat tatsächlich das Treffen von 2015 – der sogenannte „Wittener Prozess“ – eine enorme Vorarbeit geleistet: Die Vertreter*innen sowohl privatrechtlicher als auch staatlicher Musiktherapie-Ausbildungen konnten wichtige Erfahrungen miteinbringen und im aktuellen Treffen die anderen Kolleg*innen mitnehmen.

Seit dem ersten Expertensymposium ist tatsächlich viel passiert – die DMtG hat während deiner Amtszeit als Vorsitzender zahlreiche Gespräche mit politischen Akteuren geführt, eine Postkartenaktion gestartet, Du hast einflussreiche Hände geschüttelt, in Arbeitskreisen zusammengesessen … Gibt es bei all diesen Aktionen eine besondere Anekdote, von der du erzählen möchtest?

LN: Ich bin immer wieder erstaunt, wie eindrucksvoll für die Menschen Begegnungen mit der Musiktherapie sind. Eine Politikerin, die mich 2008 in Witten besuchte und in der Arbeit mit einer Patientin vor Ort erlebte, konnte nun bei einem erneuten Besuch in diesem Jahr direkt wieder an das Erlebnis von damals anknüpfen. Das ist für mich eine schöne Bestätigung der Denkweise, die ich habe: Im Ziel geht es immer um den Patienten – nicht in erster Linie um eine berufsrechtliche Regelung oder eine Finanzierung, sondern um Menschen, die Bedarf an Künstlerischer Therapie haben und diesen erfüllt bekommen.

Der Weg ist lang, die Gespräche mitunter zäh … Was motiviert dich persönlich, das Anliegen weiterhin so aktiv zu verfolgen?

LN: Ich habe mir persönlich zum Ziel gesetzt, dass die Musiktherapie zum Ende meines Berufslebens eine andere Platzierung im Gesundheitswesen hat. Mir ist wichtig, dass die Menschen, die eine gute Ausbildung haben und mit großer Hingabe als Künstlerische Therapeuten arbeiten, von ihrem Job existenzgesichert leben können. Dies ist bislang fast ausschließlich in einem Anstellungsverhältnis im Krankenhaussektor möglich. Ebenso bedeutend ist mir dabei aber auch die Patientensicherheit: Die Menschen sollen sich sicher sein können, dass sie eine gute Versorgung erhalten.

Besonders spannend finde ich aktuell, dass die Idee, als Berufsgruppe geschlossen und mit klar definierten Forderungen an die Politik heranzutreten. Im Vorstand der DMtG haben wir diesen Prozess seit fast zehn Jahren in unterschiedlichen Klausurtagungen und mithilfe von Supervisionen durchlaufen. Mich freut es, dass diese Idee in der Vorbereitung und Durchführung des Symposiums für Künstlerischen Therapien auf so fruchtbaren Boden fiel. Sie ist scheinbar so schlüssig, dass die Kolleg*innen gut folgen können. Das motiviert mich ungemein. Und wenn ich ehrlich bin, habe ich es in meinem beruflichen Lebenslauf noch nie gescheut, über meinen eigenen Wirkungshorizont hinauszudenken. Um politisch etwas anzustoßen, muss man in der Lage sein, sich gedanklich weit in die Zukunft zu bewegen. Wir streben Veränderungen für Absolventen an, die 2030 in den Beruf gehen. Dass ich somit ohne Eigeninteresse auftrete, ist in Gesprächen mit Politiker*innen von Vorteil.

Wichtig war und ist für mich natürlich auch die Zusammenarbeit und die verlässliche Unterstützung durch meine Kolleg*innen im Vorstand der DMtG und der BAG KT. Ebenso bedeutsam ist aber die Förderung … Sehr bedeutend war zudem die Förderung der Michael Stiftung und der Kind Stiftung zu erhalten. Was wir hier machen, ist mitunter in hohem Maße frustran und zu wissen, dass es gesellschaftliche Kräfte gibt, die uns in unserer Arbeit und Zielsetzung mittragen und unterstützen, ist eine Rückendeckung, die man in ihrer Bedeutung gar nicht hoch genug werten kann. Wir hätten diesen Prozess aus eigenen Mittel nie umsetzen können. Dafür sind wir zutiefst dankbar!

Wir danken vielmals für das Interview, lieber Lutz!

This entry was posted in Uncategorized. Bookmark the permalink.