Die Teilnehmer des Musiktherapie-Symposiums am 1. Juni 2015 in Witten

Anfang Juni hat die Andreas Tobias Kind Stiftung mit Unterstützung der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft und der Software AG – Stiftung ein Symposium zur Musiktherapieausbildung ausgerichtet. Auf Initiative von Prof. Dr. Lutz Neugebauer und Prof. Dr. David Aldridge (die Gründer des Nordoff/Robbins Zentrums, Witten) wurden die LeiterInnen der staatlichen und privatrechtlichen Ausbildungsinstitute nach Witten eingeladen. Ziel des Symposiums war es, ein gemeinsames politisches Handeln in Bezug auf die Ausbildung sowie die berufsrechtliche Anerkennung von Musiktherapeuten zu vereinbaren. Verabschiedet wurde ein Drei-Punkte-Plan, der vorsieht, die musiktherapeutische Ausbildung zu stärken und Musik- bzw. Kunsttherapie als geschützten Beruf zu etablieren. Dabei sollen auch andere künstlerische Therapien in den politischen Dialog miteinbezogen werden.

Anlass zur zeitnahen Diskussion bietet die aktuelle Novelle des Psychotherapeutengesetzes: Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013[1] legen sich die Regierungsparteien unter dem Punkt Gesundheit und Pflege u.a. darauf fest, die Psychotherapierichtlinie zu überarbeiten und die bestehende Befugnisbeschränkung für Psychotherapeuten zu überprüfen. Die Psychotherapeutenkammer hat im Hinblick auf die Neuregelung eine Ausbildungsreform beschlossen, die noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten soll. Aktuell sehen die Reformbemühungen laut Dipl.-Psych. Robin Siegel (Universität Witten Herdecke, Sprecher der Bundeskonferenz für PIA) vor, ein in Bachelor und Master gestuftes Psychotherapiestudium zu etablieren, das nach Abschluss mit einer Approbation enden soll. Die Psychotherapieausbildung soll demnach zukünftig ausschließlich als Direktstudium an Universitäten möglich sein.

Offen ist bislang, wie sich die Ausbildungsinstitute der künstlerischen Therapien diesbezüglich positionieren: Lassen sich Kunst- bzw. Musiktherapie in den Fächerkanon der Psychotherapieausbildung integrieren? Oder sollten musiktherapeutische Ausbildungsinstitute eigenständig bestehen bleiben? Welche Vor- und Nachteile wären damit verbunden?

Nach umfangreicher Diskussion sahen die Vertreter der Musiktherapieausbildungsinstitute klaren Handlungsbedarf, die Ausbildung und den Beruf der Musik- bzw. Kunsttherapie vor dem Hintergrund der bevorstehenden Psychotherapiereform zu schützen und zu stärken, und verabschiedeten mit einstimmig den folgenden Drei-Punkte-Plan:

1) Die begonnene Diskussion soll fortgesetzt und auf andere künstlerische Therapien ausgeweitet werden.

2) Die Vertreter der Musiktherapieausbildungsinstitute verstehen Musiktherapie als kunsttherapeutischen Beruf, der in den sehr eng gefassten Begriff der Psychotherapie (so wie ihn die Ausbildungs- und Gesetzesnovelle versteht) nicht hineinpasst.

3) Die Teilnehmer des Symposiums wollen daher – möglichst unter Einbindung der anderen künstlerischen Therapien – die Kunsttherapie als Bestandteil seelischer Gesundheitsfürsorge über den Musikrat/Kulturrat in Richtung eines geschützten Berufes entwickeln. Hierdurch soll für Absolventen und Ausbildungen eine Perspektive eröffnet und die Qualität der Therapieformen langfristig sichergestellt werden.

Zum historischen Hintergrund: Seit Beginn des 20. Jahrhunderts entwickeln sich in Deutschland und seinen Nachbarländern kunsttherapeutische Berufe und Berufsbilder. Insbesondere Universitäten und Krankenhäuser sowie Ausbildungsinstitute, die dem anthroposophischen Gedanken nahe stehen bzw. standen, waren in den siebziger und achtziger Jahren maßgeblich an der wissenschaftlichen Entwicklung der verschiedenen künstlerischen Therapieformen beteiligt. Trotz ihrer inhaltlichen Exzellenz sind die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Berufsausübung und die Finanzierung musiktherapeutischer Leistungen bis heute unzureichend ausgestaltet.

Teilgenommen haben die folgenden VertreterInnen von Musiktherapieausbildungsinstituten:
Hans Ulrich Schmidt – Augsburg
Susanne Bauer – Berlin
Carola Maack – Berlin
Ulrike Haase – Crossen
Petra Jürgens – Friedensau
Eva Frank-Bleckwedel und Eckhard Weymann – Hamburg
Friedrich Wilhelm Wilker – Heidelberg
Christa Metzdorf – Hückeswagen
Andreas Wölfl – München
Rosemarie Tüpker – Münster
Britta Boymaier – Witten

Des Weiteren war Volker Bernius von der Musiktherapeutischen Umschau vor Ort. Als Vertreter weiterer kunsttherapeutischer Berufsgruppen waren Beatrix Evers-Grewe von der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien und Prof. Dr. Harald Gruber vom Bundesverband für Anthroposophische Kunsttherapie geladen.

Wir bedanken uns bei Dipl.-Psych. Robin Siegel für das umfassende und informative Referat zur Psychotherapieausbildungsreform sowie bei Prof. Dr. Lutz Neugebauer und Prof. Dr. David Aldridge für die klärende Moderation und das große Engagement!

[1] http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/koalitionsvertrag-inhaltsverzeichnis.html

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