GRÜNDUNG
24.11.1989

STIFTUNGSKAPITAL
Rund 2 Millionen Euro (Stand: 2023)
Die Erfüllung des Satzungszweckes wird durch die jährlichen Zinserträge ermöglicht.

ORGANE
Gesellschafterversammlung
Die Aufgabe der Gesellschafterversammlung ist die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Schaffung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Durchführung der vom Stiftungsbeirat vorgeschlagenen Maßnahmen.

Beirat
Der Beirat ist für die inhaltliche Erfüllung des Stiftungszweckes verantwortlich. Er prüft die Förderanträge und schlägt der Gesellschafterversammlung die zu treffenden Maßnahmen vor. Des weiteren überprüft der Beirat die ordentliche Verwendung der eingesetzten Mittel, insbesondere durch die Vorlage der Zwischen- und Abschlussberichte der Zuwendungsempfänger. Die Mitglieder der Organe üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Die Gesellschafterversammlung und der Beirat tagen zwei Mal pro Jahr, um Anträge und andere anliegende Themen zu besprechen.

Rechtsform
Die Stiftung wird von der Verwaltungsgesellschaft der Andreas Tobias Kind Stiftung mbH getragen und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Beirat

Prof. Dr. rer. medic. Lutz Neugebauer, Vorsitzender des Beirats 

M. Sc. Christina Niedermann 

Prof. Dr. Thomas Ostermann 

Dr. rer. sc. mus. Silke Reimer 

Kolja Schenk 

Gesellschafter

Britta Johannesson, Geschäftsführung / Gesellschafterin

Prof. Jürgen Kalcher, Ehrenmitglied

Dr. päd. Götz Kaschubowski 

Brigida Loring

Prof. Dr. sc. mus. Eckhard Weymann 

Geschäftsführung

Britta Johannesson, Geschäftsführung / Gesellschafterin

Hannah Ott, Projektorganisation