Unsere Ziele

Ausbildung und Forschung in den Feldern Heilpädagogik und Musiktherapie sind die Förderbereiche der Andreas Tobias Kind Stiftung. Dabei sollen unterschiedliche methodische Ansätze und Schulrichtungen gefördert werden, insofern eine Unterstützung für behinderte Menschen erwartet werden kann.*

Die Verwendung des Begriffes „Behinderung“ in unserer Stiftungsarbeit, explizit in der Satzung, ist an die Stifter bzw. an die Zeit gebunden, in der die Stiftung gegründet wurde. Unsere Auffassung bezüglich Sprachgebrauch und Arbeitsweise orientiert sich an folgenden Gesichtspunkten:

  • In unseren Förderprojekten wollen wir alle Menschen mit Unterstützungsbedarf berücksichtigen (nicht nur die über das Sozialgesetzbuch definierten behinderten Menschen).
  • Dies auch, weil  wir durch die generell zunehmenden sozialen und emotionalen Defizite bei Kindern und Jugendlichen einen wachsenden Unterstützungsbedarf feststellen.
  • Wir möchten den  Förderungsbedarf des jeweilig betroffenen Menschen würdigen und seine Beeinträchtigung durch einen entsprechenden „verharmlosenden“ Sprachgebrauch nicht schmälern oder herabsetzen.
  • Wir sehen die Begriffsverwendung „Behinderung“ nicht nur in Bezug auf die Beeinträchtigung des individuell betroffenen Menschen sondern auch in Bezug auf die Unfähigkeit ((eventuell „Verhinderung“, da etwas indirekter?)) des Umfelds des betreffenden Menschen, diesen zu integrieren.
  • Unser Verständnis von Gesundheit bzw. deren Beeinträchtigung (u.a. Behinderung) orientiert sich an der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health), welche von der WHO (World Health Organisation) erstellt wurde.

 

* Auszug aus der Satzung der Stiftung